Gemeinde Aichkirchen
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Eltern von Schülern, die bis einschließlich 9. Pflichtschuljahr eine Privatschule besuchen, für welche auch Schulgeld zu bezahlen ist, können beim Gemeindeamt bis zum Ende des Schuljahres um die Gewährung eines Schulgeldbeitrages ansuchen. Die Gewährung ist an Einkommensgrenzen gebunden. Diese orientieren sich an den Einkommensgrenzen laut dem OÖ. Wohnbauförderungsgesetz und liegen derzeit bei € 50.000 für eine Person, € 85.000 für zwei Personen und € 7.500 für jede weitere Person. Bei einer Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern beispielsweise liegt daher die Einkommensgrenze bei € 100.000 netto jährlich. Eine Schulbesuchs- und Schulgeldbestätigung sowie Einkommensnachweise des letzten Kalenderjahres sind vorzulegen. Die während des Schuljahres gestellten Anträge werden gesammelt und die Schulgeldbeiträge am Ende des Schuljahres ausbezahlt!