Gemeinde Aichkirchen
Startseite > Bürgerservice > Dienstleistungen > Gebühren
für das Jahr 2024
(Alle angeführten Gebühren sind inkl. MWSt angegeben!)
f. Land- & forstw. Betriebe (A) 500 v.H. d. Steuermessbetrages
f. Grundstücke (B) 500 v.H. d. Steuermessbetrages
Die Abfallgebühr beträgt je abgeführter Abfalltonne
60 Liter Inhalt inkl. Biotonne .......... € 45,40 pro Quartal
90 Liter Inhalt inkl. Biotonne .......... € 56,35 pro Quartal
120 Liter Inhalt inkl. Biotonne .......... € 69,48 pro Quartal
240 Liter Inhalt inkl. Biotonne .......... € 139,48 pro Quartal
800 Liter Inhalt inkl. Biotonne .......... € 394,63 pro Quartal
1100 Liter Inhalt inkl. Biotonne .......... € 515,59 pro Quartal
ohne Biotonne (Eigenkompostierung) – Abschlag jährlich € 20,00
je abgeführtem Müllsack mit 60 Liter Inhalt .......... € 5,70 pro Stück
Anschlussgebühr
Für den 1. Belastungsanteil (z.B. 1 Wohneinheit) .......... € 5.008,80
Für den 2. Belastungsanteil (z.B. 2. Wohneinheit) ......... € 2.504,40
Für den 3. und jeden weiteren Belastungsanteil ............ € 1.252,20
Die laufende Kanalbenützungsgebühr wird bei uns nach Einwohnergleichwerten berechnet, weil es in der Gemeinde keine zentrale Wasserversorgung und nicht überall Wasseruhren gibt.
Die Gebühr wird in 4 Vierteljahresraten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November vorgeschrieben und nach der Anzahl der Personen, die in einer Liegenschaft jeweils am 1. des Quartals (1. Jänner, 1. April, 1. Juli., 1. Oktober) ihren Hauptwohnsitz oder Wohnsitz haben, berechnet.
Die jährliche Kanalbenützungsgebühr inkl. MWSt beträgt für
1 Erwachsenen (Hauptwohnsitz) € 232,00
1 Kind oder Jugendlicher bis Vollendung des 15. Lebensjahres € 92,80
1 Wochenend- oder Sommerhausbewohner (Zweitwohnsitz) € 185,60
für jeden Hund € 50,00
für Wachhunde € 20.00
und Hunde die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind
Essensgeldbeitrag pro Portion € 5,50
Kindergartentransport für die Eltern kostenlos
(1/3 bezahlt Gemeinde, 2/3 bezahlt Land OÖ.)
Elternbeitrag für die Busbegleitung € 20,00
Der Besuch der Krabbelstube ist bis zum 30 Lebensmonat des Kindeskostenpflichtig, der Elternbeitrag wird einkommensabhängig berechnet.