Gebühren der Gemeinde Aichkirchen

für das Jahr 2024

(Alle angeführten Gebühren sind inkl. MWSt angegeben!)

Grundsteuer

f. Land- & forstw. Betriebe (A)          500 v.H. d. Steuermessbetrages

f. Grundstücke (B)                                  500 v.H. d. Steuermessbetrages


Abfallabfuhr

Die Abfallgebühr beträgt je abgeführter Abfalltonne

    60 Liter Inhalt inkl. Biotonne .......... €    45,40 pro Quartal

    90 Liter Inhalt inkl. Biotonne .......... €    56,35 pro Quartal

  120 Liter Inhalt inkl. Biotonne .......... €    69,48 pro Quartal

  240 Liter Inhalt inkl. Biotonne .......... €  139,48 pro Quartal

  800 Liter Inhalt inkl. Biotonne .......... €  394,63 pro Quartal

1100 Liter Inhalt inkl. Biotonne .......... €  515,59 pro Quartal

ohne Biotonne (Eigenkompostierung) – Abschlag jährlich        €    20,00

je abgeführtem Müllsack mit 60 Liter Inhalt .......... €  5,70 pro Stück


Abwasserkanalisation

Anschlussgebühr

Für den 1. Belastungsanteil (z.B. 1 Wohneinheit) ..........      € 5.008,80

Für den 2. Belastungsanteil (z.B. 2. Wohneinheit) .........      € 2.504,40

Für den 3. und jeden weiteren Belastungsanteil ............     € 1.252,20


Kanalbenützungsgebühr

Die laufende Kanalbenützungsgebühr wird bei uns nach Einwohnergleichwerten berechnet, weil es in der Gemeinde keine zentrale Wasserversorgung und nicht überall Wasseruhren gibt. 

Die Gebühr wird in 4 Vierteljahresraten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November vorgeschrieben und nach der Anzahl der Personen, die in einer Liegenschaft jeweils am 1. des Quartals (1. Jänner, 1. April, 1. Juli., 1. Oktober) ihren Hauptwohnsitz oder Wohnsitz haben, berechnet.

 

Die jährliche Kanalbenützungsgebühr inkl. MWSt beträgt für

1 Erwachsenen (Hauptwohnsitz)                                                                      €  232,00

1 Kind oder Jugendlicher bis Vollendung des 15. Lebensjahres         €    92,80

1 Wochenend- oder Sommerhausbewohner (Zweitwohnsitz)            €  185,60


Hundeabgabe

für jeden Hund      € 50,00

für Wachhunde     € 20.00

und Hunde die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind


Kindergarten und Krabbelstube

Essensgeldbeitrag pro Portion € 5,50

Kindergartentransport für die Eltern kostenlos

(1/3 bezahlt Gemeinde, 2/3 bezahlt Land OÖ.) 

Elternbeitrag für die Busbegleitung € 20,00

Der Besuch der Krabbelstube ist bis zum 30 Lebensmonat des Kindes
kostenpflichtig, der Elternbeitrag wird einkommensabhängig berechnet.