Eintragungszeitraum für Volksbegehren

unterschrift

Stimmberechtigte können von 15. bis 22. Juni 2026 in die Texte der folgenden Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren erklären:

  • GRATIS Verhütung
  • Karfreitag-Feiertag für Alle
  • Polizei - kritischer Personalmangel
  • Transparenz im Parlament
  • Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl


EINTRAGUNG WO UND WANN?

Eintragungen können bei der Verwaltungsgemeinschaft in Neukirchen bei Lambach, Neukirchen 8 zu folgenden Zeiten gemacht werden:

Montag, 15. Juni 2026             8:00–16:00 Uhr
Dienstag, 16. Juni 2026          8:00–16:00 Uhr
Mittwoch, 17. Juni 2026         8:00–16:00 Uhr
Donnerstag, 18. Juni 2026    8:00–20:00 Uhr
Freitag, 19. Juni 2026              8:00–16:00 Uhr
Montag, 22. Juni 2026            8:00–16:00 Uhr

Online können Sie eine Eintragung bis 22. Juni 2026, 20:00 Uhr durchführen (www.bmi.gv.at/volksbegehren).


Die Eintragung kann auf jeder Gemeinde erfolgen (bitte Lichtbildausweis mitnehmen!) oder auch online getätigt werden.

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und zum Stichtag, 11. Mai 2026, in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. 

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine Unterstützungserklärung bereits als gültige Zustimmung zählt.


25.05.2026 14:00